Erste Schritte

Wir geben Ihnen als Hinterbliebene/r die wichtigsten Antworten. Wir stehen an Ihrer Seite und leiten Sie ruhig und verständnisvoll durch diese emotional, schwierige Zeit. Sie finden hier erste Informationen, aber selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Seite, um Sie zu entlasten und Ihnen Rückhalt zu geben. 

Beispiel

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist?mehr

Wenn ein Mensch zuhause verstirbt benachrichtigen Sie bitte umgehend Ihren Hausarzt oder einen Bereitschaftsarzt. Dieser untersucht Ihre/n Verstorbene/n zunächst und stellt anschließend die Todesbescheinigung aus – das erste wichtige Dokument, welches Sie uns freundlicherweise übergeben. Zur Anfertigung dieses Dokumentes benötigt der Arzt den Personalausweis der verstorbenen Person. 

Sollte der Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eintreten, ist Fachpersonal vor Ort, welches die ersten Schritte einleitet.

Sie als Angehörige kontaktieren zu diesem Zeitpunkt das Bestattungsinstitut ihres Vertrauens. Die Wahl des Unternehmens ist dabei völlig unabhängig von der Bestattungsart und dem Sterbeort.

Das erste Gespräch mit uns. Was Sie brauchen.mehr

Wir helfen Ihnen durch diese emotionale Zeit. Bei einem ersten Gespräch in unseren Räumlichkeiten oder Ihrem Zuhause setzen wir uns ganz in Ruhe zusammen und besprechen die ersten wichtigen Schritte auf dem Weg zu einem würdevollen Abschied. 

Folgende Dokumente werden benötigt, damit wir Ihnen die bevorstehenden Behördengänge und Formalitäten abnehmen können. Diese können Sie gerne schon für das Erstgespräch bereithalten oder im Anschluss nachreichen.

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Das Familienstammbuch bzw. die Heiratsurkunde, bei Ledigen die Geburtsurkunde und bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil
  • Die letzte Rentenerhöhungsmitteilung
  • Krankenversicherungskarte
  • Lebens- bzw. Sterbeversicherungspolicen zusammen mit der jüngsten Beitragsquittung
  • Bei vorhandenen Wahlgräbern das Grabdokument

Wir wissen, dass diese bürokratischen Schritte schwerlich in die Zeit der Trauer passen. Ihre Gedanken und Emotionen haben sicherlich einen anderen Fokus und dafür haben wir vollstes Verständnis. Deshalb nehmen wir uns viel Zeit, um mit Ihnen selbstverständlich auch alle anderen Fragen durchzugehen.

  • Wann sollen Verwandte und Freunde benachrichtigt werden?
  • Wem möchten Sie einen Trauerbrief zusenden?
  • Liegt ein Testament oder Vorsorgevertrag vor?
  • Und vieles mehr

Kontakt

Hilfestellung zur Hinterbliebenenrentemehr

Anliegen aller Leistungen im Bereich Hinterbliebenenrente, wie auch Witwen-/Witwerrente wenden Sie sich bitte an das Versicherungsamt im Rathaus Flensburg. Zuständig sind:

  • Frau Lorenzen, Telefon 0461 85 23 28
  • Frau Schulz, Telefon 0461 85 27 29

Alternativ können Sie auch mit der Rentenstelle in Kontakt treten. Diese erreichen Sie in der Karlstraße 4, Telefon 0461 14 48 30 

Der Antrag auf Vorschusszahlung wurde von uns bereits mit Erhalt der Sterbeurkunde ausgefüllt und versandt.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne, den Antrag auf Witwen-/Witwerrente vorzubereiten, so dass Sie alle nötigen Dokumente und Angaben zusammentragen können.